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Rückkehr ins Büro: Bundesbehörden müssen Telearbeitsrichtlinien von 2019 wieder einführen.

Dieses Gesetz verpflichtet Bundesbehörden, die Telearbeitsrichtlinien vom 31. Dezember 2019 wieder einzuführen. Dies bedeutet, dass Bundesbedienstete möglicherweise ihre Möglichkeit verlieren, von zu Hause aus zu arbeiten, wenn ihre Behörde vor der Pandemie keine solche Option anbot oder strengere Regeln hatte. Die neuen Regeln haben Vorrang vor bestehenden Arbeitsverträgen.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden müssen innerhalb von 60 Tagen die Telearbeitsrichtlinien von vor der Pandemie (Stand 31. Dezember 2019) wieder einführen.
Diese wieder eingeführten Telearbeitsrichtlinien haben Vorrang vor allen widersprüchlichen bestehenden Arbeitsverträgen.
Bundesbedienstete könnten gezwungen sein, ins Büro zurückzukehren, wenn ihre Behörde vor der Pandemie keine flexiblen Telearbeitsoptionen hatte.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_6703
Sponsor: Rep. Biggs, Andy [R-AZ-5]
Startdatum: 2022-02-11