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Verbot der Finanzierung von Drogenutensilien mit Bundesmitteln

Neue Regeln beschränken die Verwendung von Bundesmitteln für Suchthilfedienste. Diese Gelder dürfen nicht für den Kauf von sterilen Nadeln, Spritzen oder anderen Gegenständen für den illegalen Drogenkonsum verwendet werden. Eine Ausnahme besteht, wenn lokale Gesundheitsbehörden einen erheblichen Anstieg von Hepatitis- oder HIV-Infektionen aufgrund von injiziertem Drogenkonsum feststellen.
Wichtige Punkte
Bundesmittel für Suchthilfedienste dürfen nicht zum Kauf von Nadeln und Spritzen für den illegalen Drogenkonsum verwendet werden.
Das Verbot umfasst auch die Finanzierung von Pfeifen und anderen Utensilien zum Rauchen oder Inhalieren von Betäubungsmitteln.
Eine Ausnahme für den Kauf von Nadeln und Spritzen gilt in Gebieten mit hohem Hepatitis- oder HIV-Risiko, in Absprache mit dem CDC.
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Drucknummer: 117_HR_6744
Sponsor: Rep. McKinley, David B. [R-WV-1]
Startdatum: 2022-02-15