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Schutz von Bundesmitteln vor Menschenhandel und Schleusung

Neue Vorschriften sollen verhindern, dass Bundesgelder von gemeinnützigen Organisationen für Menschenhandel oder Schleusung missbraucht werden. Diese Organisationen müssen die Einhaltung der Gesetze bestätigen, andernfalls verlieren sie Gelder und Steuerbefreiungen. Dies soll die Sicherheit und Rechenschaftspflicht bei der Verwendung öffentlicher Gelder erhöhen.
Wichtige Punkte
Gemeinnützige Organisationen, die Bundesmittel erhalten, müssen bescheinigen, dass sie nicht in Menschenhandel, Schleusung, Betrug, Bestechung oder Schmiergelder verwickelt sind.
Organisationen, die diese Bescheinigung nicht einreichen oder gegen Vorschriften verstoßen, verlieren Bundesmittel und Steuerbefreiungen und müssen erhaltene Gelder zurückzahlen.
Das Heimatschutzministerium wird Leitlinien für gemeinnützige Organisationen entwickeln, um Menschenhandel und Schleusung zu erkennen und zu melden, und Informationen über Verstöße veröffentlichen.
Der Comptroller General wird dem Kongress jährlich über gemeinnützige Organisationen berichten, die die Zertifizierungsanforderungen nicht erfüllen.
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Drucknummer: 117_HR_6773
Sponsor: Rep. Gooden, Lance [R-TX-5]
Startdatum: 2022-02-18