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Automatische Wiedereinschreibung in Altersvorsorgepläne ab 2025

Dieses Gesetz schreibt die automatische Wiedereinschreibung von Mitarbeitern in betriebliche Altersvorsorgepläne alle drei Jahre vor, wenn sie zuvor ausgeschieden sind. Ziel ist es, die Altersvorsorge der Bürger zu stärken, indem das Ansparen von Geldern für die Zukunft erleichtert wird, es sei denn, sie entscheiden sich erneut aktiv dagegen.
Wichtige Punkte
Mitarbeiter, die aus Altersvorsorgeplänen ausgeschieden sind, werden ab 2025 alle 3 Jahre automatisch wieder eingeschrieben.
Um nicht teilzunehmen, muss der Mitarbeiter jedes Mal aktiv der Wiedereinschreibung widersprechen.
Die Änderungen betreffen 401(k)- und ähnliche Altersvorsorgepläne, die nach dem 31. Dezember 2024 in Kraft treten.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_6782
Sponsor: Rep. Manning, Kathy E. [D-NC-6]
Startdatum: 2022-02-18