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Verbot der Diskriminierung von Bundesauftragnehmern aufgrund des COVID-19-Impfstatus

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, Unternehmen zu schützen, die sich um Regierungsaufträge bewerben. Er verhindert, dass Bundesbehörden Angebote ablehnen oder die bisherige Leistung negativ bewerten, nur weil ein Unternehmen einer bundesweiten COVID-19-Impfvorschrift nicht nachgekommen ist. Dies bedeutet, dass Unternehmen nicht für die Impfentscheidungen ihrer Mitarbeiter bestraft werden, was ihre Chancen auf Regierungsaufträge beeinflussen könnte.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden dürfen Angebote von Unternehmen nicht ablehnen oder negativ bewerten, wenn diese eine COVID-19-Impfvorschrift für Bundesauftragnehmer nicht eingehalten haben.
Unternehmen werden im Ausschreibungsverfahren nicht dafür bestraft, dass ihre Mitarbeiter eine bundesweite COVID-19-Impfvorschrift nicht erfüllt haben.
Das Gesetz soll sicherstellen, dass Unternehmen, die die Impfpflicht nicht eingehalten haben, weiterhin diskriminierungsfrei um Regierungsaufträge konkurrieren können.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_6839
Sponsor: Rep. Hill, J. French [R-AR-2]
Startdatum: 2022-02-25