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Verbot von Investitionen und Lobbyismus für Bundesbeamte

Dieses Gesetz soll das Vertrauen in Bundesbeamte wiederherstellen. Es führt neue Regeln für Investitionen ein, die Bundesbeamte und ihre Familien halten dürfen, begrenzt deren Nebeneinkünfte und schränkt ihre Lobbytätigkeiten nach dem Ausscheiden aus dem Amt ein. Ziel ist es, Interessenkonflikte zu verhindern und die Transparenz im öffentlichen Dienst zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Bundesbeamte und ihre Familien dürfen bestimmte Investitionen wie Wertpapiere oder Rohstoffe nicht besitzen oder handeln. Sie haben 90 Tage Zeit, diese zu veräußern.
Verstöße gegen das Investitionsverbot führen zu finanziellen Strafen, einschließlich des Verlusts des Monatsgehalts für hochrangige Beamte und Kongressmitglieder.
Eine öffentliche Liste der Personen, die gegen diese Regeln verstoßen, wird von den Ethikbüros veröffentlicht.
Kongressmitglieder dürfen grundsätzlich keine Nebeneinkünfte erzielen, mit Ausnahmen für Lehrtätigkeiten und medizinische Praxis, und dürfen nicht in Unternehmensvorständen sitzen (außer bei gemeinnützigen Organisationen).
Ein lebenslanges Lobbyverbot wird für ehemalige Kongressmitglieder eingeführt, sowie ein einjähriges Verbot für bestimmte Mitarbeiter des Repräsentantenhauses.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_6844
Sponsor: Rep. Kim, Andy [D-NJ-3]
Startdatum: 2022-02-25