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Verbot von Bundesmitteln für private Atommülllagerung

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Verwendung von Bundesmitteln für die private, vorübergehende Lagerung von abgebrannten Kernbrennstäben zu verbieten. Das bedeutet, dass die Regierung nicht für die Lagerung von Atommüll in privaten Einrichtungen zahlen wird, bis ein dauerhaftes, staatliches Endlager zur Verfügung steht. Dies wirkt sich auf die Sicherheit und die Kosten im Zusammenhang mit Atommüll aus und könnte die finanzielle Belastung der Steuerzahler durch private Lösungen verringern.
Wichtige Punkte
Verbietet Bundesmittel für die private, vorübergehende Lagerung von abgebrannten Kernbrennstäben.
Das Verbot gilt, bis ein dauerhaftes, staatliches Atommüllendlager verfügbar ist.
Ausnahmen sind die Lagerung vor Ort in Produktionsstätten, bestehenden Kernkraftwerken und Bundeseinrichtungen.
Das Energieministerium darf keine Entschädigungen an private Einrichtungen aufgrund dieses Verbots zahlen.
Fordert einen Bericht des Energieministeriums über mögliche Standorte und Kosten zukünftiger Lagerstätten.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_6901
Sponsor: Rep. Leger Fernandez, Teresa [D-NM-3]
Startdatum: 2022-03-02