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Aussetzung der Lohnsteuern für 2021-2022

Dieses Gesetz schlägt vor, die Erhebung der Lohnsteuern für die Jahre 2021 und 2022 auszusetzen. Dies würde bedeuten, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber in diesem Zeitraum keine dieser Steuern zahlen müssten, was das Nettoeinkommen der Bürger potenziell erhöhen könnte. Die normalerweise aus diesen Steuern stammenden Gelder würden aus dem allgemeinen Staatshaushalt an die Sozialversicherungsfonds überwiesen, um die Leistungen nicht zu beeinträchtigen.
Wichtige Punkte
Keine Erhebung von Lohnsteuern für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in den Jahren 2021 und 2022.
Potenziell höhere Nettolöhne für Arbeitnehmer durch den Wegfall dieser Steuerabzüge.
Die Sozialversicherungsfonds (Renten-, Invaliditäts-, Krankenversicherung) würden aus dem Staatshaushalt finanziert, um die Kontinuität der Leistungen zu gewährleisten.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_6924
Sponsor: Rep. Gosar, Paul A. [R-AZ-4]
Startdatum: 2022-03-03