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Kurzzeit-Invaliditätsversicherung für Bundesbedienstete: Einkommensschutz bei Nicht-Arbeitsunfähigkeit.

Dieses Gesetz führt ein freiwilliges Kurzzeit-Invaliditätsversicherungsprogramm für Bundesbedienstete ein. Es soll vor Lohnausfall aufgrund von nicht arbeitsbedingten Verletzungen, Behinderungen, Familienpflege, Geburt oder Adoption schützen. Die Mitarbeiter tragen 100% der Prämienkosten selbst.
Wichtige Punkte
Freiwillige Versicherung: Bundesbedienstete können selbst entscheiden, ob sie am Programm teilnehmen möchten.
Einkommensschutz: Bietet finanzielle Unterstützung bei kurzfristiger, nicht arbeitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, Familienpflege, Geburt oder Adoption.
Keine Vorerkrankungsausschlüsse: Die Versicherung darf die Deckung nicht verweigern oder höhere Prämien aufgrund von Vorerkrankungen verlangen.
Leistungsbetrag: Die Leistungen betragen bis zu 70% des Jahresgehalts, begrenzt auf 70% des GS-15 Höchstsatzes.
Wartezeitoptionen: Mitarbeiter wählen eine Wartezeit (8 bis 181 Tage), die die Prämienkosten beeinflusst.
Arbeitnehmerfinanzierte Prämien: Die Mitarbeiter tragen 100% der Versicherungsprämien.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_6932
Sponsor: Del. Norton, Eleanor Holmes [D-DC-At Large]
Startdatum: 2022-03-03