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Arbeitsschutzgesetz: Leichterer Zugang zu Familien- und Krankenurlaub

Dieses Gesetz soll den Zugang zu Familien- und Krankenurlaub für mehr Arbeitnehmer erleichtern. Es verkürzt die erforderliche Beschäftigungsdauer vor der Inanspruchnahme des Urlaubs und erweitert die Verpflichtung zur Gewährung von Urlaub auf kleinere Unternehmen. Dadurch können mehr Menschen den arbeitsplatzsichernden Urlaub in Anspruch nehmen.
Wichtige Punkte
Die erforderliche Beschäftigungsdauer vor der Inanspruchnahme von Familien- und Krankenurlaub wird von 12 Monaten auf 90 Tage verkürzt.
Unternehmen mit einem oder mehr Mitarbeitern müssen nun Familien- und Krankenurlaub gewähren, anstatt der bisherigen 50 Mitarbeiter.
Die Änderungen gelten auch für Bundes-, Präsidial- und Kongressmitarbeiter, wodurch deren Qualifikationszeitraum auf 90 Tage verkürzt wird.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_6938
Sponsor: Rep. Underwood, Lauren [D-IL-14]
Startdatum: 2022-03-03