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Schutz von Studenten in gleichgeschlechtlichen Organisationen an Hochschulen

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Studenten, die Mitglieder gleichgeschlechtlicher sozialer Organisationen wie Studentenverbindungen sind, vor Diskriminierung durch Hochschulen zu schützen. Das bedeutet, dass Hochschulen Studenten nicht bestrafen oder ihnen Leistungen verweigern dürfen, nur weil sie einer solchen Organisation angehören. Dies soll den Studenten die Vereinigungsfreiheit gewährleisten, ohne Angst vor negativen akademischen oder finanziellen Konsequenzen haben zu müssen.
Wichtige Punkte
Hochschulen dürfen Studenten nicht bestrafen, weil sie gleichgeschlechtlichen sozialen Organisationen (z.B. Studentenverbindungen) angehören.
Es ist verboten, Studenten Stipendien, Zugang zu Wohnheimen auf dem Campus oder die Teilnahme an Bildungsprogrammen aufgrund der Mitgliedschaft in solchen Organisationen zu verweigern.
Hochschulen können weiterhin Disziplinarmaßnahmen gegen Studenten aus anderen Gründen ergreifen, z.B. wegen Fehlverhaltens, das nicht mit ihrer Organisationsmitgliedschaft zusammenhängt.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_6978
Sponsor: Rep. Gallego, Ruben [D-AZ-7]
Startdatum: 2022-03-08