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Leichterer Zugang zu Sozialversicherungsleistungen für Opfer häuslicher Gewalt

Dieses Gesetz soll Opfern häuslicher Gewalt den Zugang zu Sozialversicherungsleistungen erleichtern. Es verkürzt die erforderliche Ehedauer von 10 auf 5 Jahre, wenn ein Gericht häusliche Gewalt bestätigt hat. Dadurch können mehr von Missbrauch betroffene Personen nach der Scheidung Leistungen beantragen.
Wichtige Punkte
Verkürzung der erforderlichen Ehedauer von 10 auf 5 Jahre für Sozialversicherungsleistungen für geschiedene Ehepartner, die Opfer häuslicher Gewalt waren.
Erfordert eine gerichtliche Feststellung häuslicher Gewalt, um sich für den kürzeren Zeitraum zu qualifizieren.
Gilt für Leistungen für geschiedene Ehefrauen und geschiedene Ehemänner, die Opfer von Missbrauch waren.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_7020
Sponsor: Rep. Delgado, Antonio [D-NY-19]
Startdatum: 2022-03-09