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Bundesfinanzierungsverbot für illegale Drogeninjektionszentren

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Bundesfinanzierung für Einrichtungen einzustellen, die illegale Drogeninjektionszentren betreiben. Das bedeutet, dass Organisationen und Institutionen, die gegen das Gesetz verstoßen, indem sie solche Einrichtungen bereitstellen, keine Gelder aus dem Bundeshaushalt erhalten. Ausgenommen sind Mittel für Programme zur öffentlichen Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung.
Wichtige Punkte
Bundesmittel werden Einrichtungen entzogen, die illegale Drogeninjektionszentren betreiben.
Gelder für COPS- und Byrne-Zuschussprogramme (öffentliche Sicherheit) sind von diesem Verbot ausgenommen.
Ziel ist es, den Betrieb illegaler Injektionszentren durch Entzug der Finanzierung einzuschränken.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_7029
Sponsor: Rep. Herrera Beutler, Jaime [R-WA-3]
Startdatum: 2022-03-09