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Unterstützung für Familien verstorbener Veteranen: Neue Leistungszahlungsregeln

Dieses Gesetz ändert die Regeln für die Auszahlung von Leistungen nach dem Tod eines Veteranen und erweitert den Kreis der Personen, die Anspruch auf aufgelaufene Gelder haben. Dadurch können im Todesfall eines Veteranen dessen Ehepartner, Kinder oder Eltern leichter fällige, nicht ausgezahlte Leistungen erhalten. Die Änderungen sollen sicherstellen, dass das Geld, auf das der Veteran Anspruch hatte, seine nächsten Angehörigen erreicht.
Wichtige Punkte
Erweiterung der Definition von „berechtigtem Hinterbliebenen“ für Leistungen verstorbener Veteranen auf Ehepartner, Kinder und Eltern.
Ermöglichung der Auszahlung aufgelaufener Geldleistungen (außer Versicherungen) für den gesamten Zeitraum, für den der Veteran Anspruch hatte, diese aber nicht erhalten hat.
Änderungen treten sofort nach Inkrafttreten in Kraft und gelten für Todesfälle, die an oder nach diesem Datum eintreten.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_7050
Sponsor: Rep. Stefanik, Elise M. [R-NY-21]
Startdatum: 2022-03-09