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Gesetz zur Entfernung krimineller Ausländer-Gangmitglieder: Neue Einwanderungsregeln

Dieses Gesetz führt neue Regeln für Ausländer ein, die mit kriminellen Banden in Verbindung stehen, um deren Entfernung aus dem Land zu erleichtern. Es definiert, wer als Bandenmitglied gilt und welche Straftaten damit verbunden sind, was den Einwanderungsstatus und die Berechtigung auf Asyl oder andere Leistungen beeinflussen kann.
Wichtige Punkte
Definition einer kriminellen Bande: Eine Gruppe von 5 oder mehr Personen, deren Hauptzweck die Begehung bestimmter Straftaten ist (z.B. Drogen-, Gewaltverbrechen, Identitätsbetrug).
Unzulässigkeit und Abschiebbarkeit: Ausländer, die Mitglieder einer kriminellen Bande sind oder waren oder an deren Aktivitäten teilgenommen haben, können als unzulässig oder abschiebar eingestuft werden.
Obligatorische Haft: Personen, die als Mitglieder einer kriminellen Bande identifiziert wurden, unterliegen einer obligatorischen Haft.
Kein Anspruch auf Asyl und Schutzstatus: Mitglieder krimineller Banden qualifizieren sich nicht für Asyl, vorübergehenden Schutzstatus oder spezielle Einwanderungsvisa für Minderjährige.
Einschränkungen bei der Bewährung (Parole): Die Möglichkeit der Einreise auf Bewährung für Bandenmitglieder ist stark eingeschränkt, es sei denn, sie unterstützen die US-Regierung in Strafverfolgungsangelegenheiten.
Verfahren zur Bandenbezeichnung: Der Minister für Innere Sicherheit kann eine Gruppe offiziell als kriminelle Bande bezeichnen, was einer Überprüfung und einem möglichen Widerruf unterliegt.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_71
Sponsor: Rep. Buchanan, Vern [R-FL-16]
Startdatum: 2021-01-04