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Mitarbeiterdatenschutz: Neue Regeln für Wählerlisten bei Gewerkschaftswahlen.

Dieses Gesetz ändert die Regeln für Listen von Mitarbeitern, die bei Gewerkschaftswahlen stimmberechtigt sind. Arbeitgeber müssen Gewerkschaften eine Liste mit den Namen der Mitarbeiter und nur einer vom Mitarbeiter gewählten Kontaktform (z. B. Telefonnummer, E-Mail oder Postanschrift) zur Verfügung stellen. Dies soll den Datenschutz der Mitarbeiter während der Gewerkschaftsgründung verbessern.
Wichtige Punkte
Arbeitgeber müssen Gewerkschaften Listen der stimmberechtigten Mitarbeiter für Gewerkschaftswahlen zur Verfügung stellen.
Diese Listen enthalten den Namen des Mitarbeiters und nur eine vom Mitarbeiter gewählte Kontaktform (z. B. Telefon, E-Mail, Postanschrift).
Ziel ist der Schutz der Privatsphäre der Mitarbeiter durch Begrenzung der weitergegebenen Kontaktdaten.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_7111
Sponsor: Rep. Wilson, Joe [R-SC-2]
Startdatum: 2022-03-17