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Obligatorische Asbestoffenlegung beim Verkauf und der Vermietung von Wohnungen

Neue Vorschriften sollen Käufer und Mieter von Wohnungen vor Asbestgefahren schützen. Verkäufer und Vermieter müssen über das Vorhandensein von Asbest informieren und Risikobewertungsberichte zur Verfügung stellen. Käufer und Mieter erhalten Zeit für eine eigene Risikobewertung, was ihre Sicherheit und ihr Bewusstsein erhöht.
Wichtige Punkte
Verpflichtende Offenlegung bekannter Asbestvorkommen und damit verbundener Gefahren durch Verkäufer und Vermieter von Wohnungen.
Käufern oder Mietern wird eine 10-tägige Frist eingeräumt, um eine eigene Asbestrisikobewertung oder Inspektion durchzuführen.
Aufnahme einer Asbestwarnung in alle Kauf- und Mietverträge, die über Lungenkrankheitsrisiken informiert.
Geldstrafen und zivilrechtliche Haftung, einschließlich dreifacher Schadensersatz, bei wissentlicher Verletzung der Bestimmungen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_7175
Sponsor: Rep. Torres, Norma J. [D-CA-35]
Startdatum: 2022-03-18