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Abtreibungsverbot bei Turner-Syndrom: Neue Regeln und Strafen

Dieses neue Gesetz verbietet Abtreibungen, wenn der Grund eine Diagnose des Turner-Syndroms beim ungeborenen Kind ist. Personen, die solche Abtreibungen durchführen, können mit Geldstrafen oder Gefängnis bestraft werden. Das Gesetz ermöglicht auch Zivilklagen bei Verstößen und schützt gleichzeitig die Privatsphäre von Frauen.
Wichtige Punkte
Verbietet Abtreibungen aufgrund einer Diagnose des Turner-Syndroms beim ungeborenen Kind.
Strafen von bis zu 5 Jahren Gefängnis und Geldstrafen für die Durchführung solcher Abtreibungen.
Ermöglicht Zivilklagen für betroffene Frauen und Familienmitglieder.
Verpflichtet medizinisches Personal, vermutete Verstöße zu melden.
Schützt die Privatsphäre von Frauen in Gerichtsverfahren.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_7179
Sponsor: Rep. Feenstra, Randy [R-IA-4]
Startdatum: 2022-03-21