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Bundesbehörden: Rückkehr zur Telearbeitspolitik vor der Pandemie

Dieses Gesetz verpflichtet Bundesbehörden, ihre Telearbeitspolitik von Ende 2019 vor der Pandemie wieder einzuführen. Dies bedeutet, dass viele Bundesbedienstete wahrscheinlich wieder im Büro arbeiten werden, und die Nichteinhaltung kann zum Verlust des Arbeitsplatzes führen. Ziel ist es, die persönliche Anwesenheit am Arbeitsplatz zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden müssen innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes die Telearbeitspolitik vom 31. Dezember 2019 wieder einführen.
Diese wieder eingeführten Richtlinien haben Vorrang vor widersprüchlichen Telearbeits- oder Arbeitsverträgen.
Mitarbeiter, die die wieder eingeführte Telearbeitspolitik nicht einhalten, werden aus dem öffentlichen Dienst entfernt und ihre Stellen gestrichen.
Eine Studie wird zu den Ortszuschlägen und dem geografischen Standort von Bundesbediensteten durchgeführt, die während der Pandemie Telearbeit geleistet haben.
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Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_7201
Sponsor: Rep. Carl, Jerry L. [R-AL-1]
Startdatum: 2022-03-24