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Verbot der Entfernung von Organtransplantationslisten aufgrund des COVID-19-Impfstatus.

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, Personen zu schützen, die auf Organtransplantationen warten. Er verbietet Krankenhäusern, Patienten von Organtransplantationslisten zu entfernen, die Aufnahme zu verweigern oder ihren Status auf solchen Listen anzupassen, ausschließlich aufgrund ihres COVID-19-Impfstatus. Dies bedeutet, dass der Impfstatus kein Hindernis für den Zugang zu einer Organtransplantation sein darf.
Wichtige Punkte
Krankenhäuser dürfen Personen nicht von Organtransplantationslisten entfernen, nur weil sie nicht gegen COVID-19 geimpft sind.
Krankenhäuser dürfen die Aufnahme in eine Transplantationsliste oder die Anpassung des Status auf dieser Liste nicht aufgrund des COVID-19-Impfstatus verweigern.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_7225
Sponsor: Rep. Steube, W. Gregory [R-FL-17]
Startdatum: 2022-03-24