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Bundesmittelentzug für Schulen bei Verstoß gegen Jugendschutzgesetze

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, Schulen, die gegen staatliche Gesetze bezüglich jugendgefährdender Materialien verstoßen, die Bundesmittel zu entziehen. Eltern von Kindern, die solche Schulen besuchen, könnten die Möglichkeit erhalten, Bundesmittel auf spezielle 529-Bildungssparkonten umzuleiten, die für eine breite Palette von Bildungskosten, einschließlich Heimunterricht, verwendet werden können.
Wichtige Punkte
Schulen, die gegen staatliche Gesetze zu jugendgefährdenden Materialien verstoßen, verlieren den Zugang zu Bundesmitteln.
Eltern berechtigter Kinder an solchen Schulen können 529-Sparkonten für Bildungskosten nutzen, einschließlich Schulgeld, Materialien, Nachhilfe und Therapien für Schüler mit Behinderungen.
Die Nutzung von 529-Konten wird auf Ausgaben für die Grund- und Sekundarbildung ausgeweitet, einschließlich öffentlicher, privater, religiöser Schulen und Heimunterricht.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_7269
Sponsor: Rep. Green, Mark E. [R-TN-7]
Startdatum: 2022-03-29