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Verlängerung der Verjährungsfrist für COVID-19-Darlehensbetrug bei Unternehmen

Dieses neue Gesetz verlängert die Frist für die Verfolgung von Betrug im Zusammenhang mit COVID-19-Geschäftskrediten und -vorschüssen. Die Behörden haben nun 10 Jahre Zeit, anstatt einer kürzeren Frist, um straf- oder zivilrechtliche Verfahren gegen Personen einzuleiten, die bei der Beantragung dieser Gelder Betrug begangen haben. Ziel ist es, die Rechenschaftspflicht für den unehrlichen Umgang mit öffentlichen Geldern zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Die Verjährungsfrist für COVID-19-Geschäftskreditbetrug wurde auf 10 Jahre verlängert.
Diese Änderung gilt sowohl für strafrechtliche Anklagen als auch für zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen wegen Betrugs.
Die Verlängerung zielt darauf ab, unehrliche Praktiken in Hilfsprogrammen effektiver aufzudecken und zu bestrafen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2022-06-08
99%
Dafür 416
Dagegen 3
Enthaltung 0
Vollständige Ergebnisse open_in_new
Gesetz geworden
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_7334
Sponsor: Rep. Luetkemeyer, Blaine [R-MO-3]
Startdatum: 2022-03-31
Abstimmungsdatum: 2022-06-08
Sitzung Nr.: 2
Abstimmung Nr.: 247