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Erweiterung der Telemedizinleistungen in Arbeitnehmer-Krankenversicherungen.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, den Zugang zu Telemedizinleistungen zu erleichtern, indem diese als separate Leistungen in Gruppenkrankenversicherungen behandelt werden. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber Telemedizin als zusätzliche Option anbieten können, unabhängig von der primären Krankenversicherung, was die Flexibilität und den Zugang zur Gesundheitsversorgung für Arbeitnehmer verbessern könnte.
Wichtige Punkte
Telemedizin wird zu einer „ausgenommenen Leistung“ in Krankenversicherungen, was das Angebot erleichtert.
Arbeitgeber können Telemedizin als eigenständige Leistung anbieten, getrennt von der Hauptkrankenversicherung.
Änderungen gelten für Krankenversicherungspläne, die am oder nach dem Inkrafttreten des Gesetzes beginnen.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_7353
Sponsor: Rep. Walorski, Jackie [R-IN-2]
Startdatum: 2022-03-31