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Arbeitszeitflexibilität: Schulungen und Vorbereitungszeiten nicht als Arbeitszeit

Neue Regeln stellen klar, dass die Zeit für Schulungen, Vorträge oder Umziehen/Waschen bei der Arbeit nicht immer als Arbeitszeit zählt. Dies gilt, wenn diese Aktivitäten freiwillig sind, außerhalb der regulären Arbeitszeiten stattfinden und die Beschäftigung nicht negativ beeinflussen. Ziel ist es, die Flexibilität für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Freiwillige Teilnahme an Vorträgen, Bildungs- oder Schulungsprogrammen außerhalb der regulären Arbeitszeiten zählt nicht als Arbeitszeit, sofern die Beschäftigung nicht beeinträchtigt wird.
Zeit für das Umziehen oder Waschen am Arbeitsbeginn/-ende kann von der Arbeitszeit ausgenommen werden, wenn dies durch Tarifvertrag oder Praxis festgelegt ist.
Diese Änderungen gelten für Arbeitsstunden ab dem Inkrafttreten des Gesetzes und können die Überstundenberechnung beeinflussen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_7365
Sponsor: Rep. Hinson, Ashley [R-IA-1]
Startdatum: 2022-04-01