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Viehauktionäre dürfen in kleine Fleischverarbeitungsbetriebe investieren

Neue Regeln erlauben Besitzern von Viehauktionen, in kleine Fleischverarbeitungsbetriebe zu investieren. Dies soll lokale Verarbeiter unterstützen und potenziell die Fleischverfügbarkeit beeinflussen.
Wichtige Punkte
Besitzer von Viehauktionen dürfen nun Anteile an kleinen Fleischverarbeitungsbetrieben besitzen, diese finanzieren oder verwalten.
Dies gilt für Betriebe, die weniger als 2.000 Tiere pro Tag oder 700.000 pro Jahr verarbeiten.
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Status:
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Drucknummer: 117_HR_7438
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Startdatum: 2022-04-07