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CERTS-Transportzuschüsse von der Bundessteuer befreit

Dieses Gesetz befreit Zuschüsse, die im Rahmen des Coronavirus Economic Relief for Transportation Services (CERTS) Act erhalten wurden, von der Bundesbesteuerung. Dies bedeutet, dass Transportdienstleister, die diese Hilfsgelder erhalten haben, diese nicht in ihr Bruttoeinkommen einbeziehen müssen. Die Änderung gilt für Steuerjahre, die nach dem Inkrafttreten des ursprünglichen CERTS-Gesetzes enden.
Wichtige Punkte
Transportunternehmen zahlen keine Einkommensteuer auf Zuschüsse aus dem CERTS-Programm.
Die Steuerbefreiung gilt auch für Personengesellschaften und S-Corporations.
Die Änderung deckt Steuerjahre ab, die nach dem ursprünglichen Inkrafttreten des CERTS-Gesetzes enden.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_7477
Sponsor: Rep. Panetta, Jimmy [D-CA-20]
Startdatum: 2022-04-07