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Zugang zu Gesundheitsdiensten am Arbeitsplatz und Gesundheitssparkonten

Dieses Gesetz stellt klar, dass der Zugang zu bestimmten Gesundheitsdiensten in einer betrieblichen Gesundheitsklinik Arbeitnehmer nicht daran hindert, steuerlich begünstigte Beiträge zu einem Gesundheitssparkonto zu leisten. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer diese Konten weiterhin nutzen können, auch wenn ihr Arbeitgeber grundlegende Gesundheitsversorgung am Arbeitsplatz anbietet.
Wichtige Punkte
Arbeitnehmer, die betriebliche Gesundheitskliniken nutzen, können weiterhin steuerlich begünstigte Beiträge zu Gesundheitssparkonten (HSAs) leisten.
Das Gesetz legt fest, welche Gesundheitsdienste am Arbeitsplatz die HSA-Berechtigung nicht beeinträchtigen, einschließlich Grundversorgung, Impfungen, Medikamente, Behandlung von Arbeitsverletzungen, Tests, Vorsorge bei chronischen Erkrankungen, Screenings und psychische Gesundheitsdienste.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_7487
Sponsor: Rep. Sewell, Terri A. [D-AL-7]
Startdatum: 2022-04-07