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Bezahlte Freistellung zur Stimmabgabe bei Bundeswahlen

Dieser Gesetzentwurf sieht vor, Arbeitnehmern mindestens zwei Stunden bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bundeswahlen zu gewähren. Arbeitgeber müssten es Arbeitnehmern ermöglichen, ohne Lohn- oder Leistungsverlust abzustimmen, und dürften Personen, die dieses Recht in Anspruch nehmen, nicht diskriminieren oder bestrafen.
Wichtige Punkte
Arbeitnehmer erhalten Anspruch auf mindestens 2 Stunden bezahlte Freistellung zur Stimmabgabe am Tag der Bundeswahl.
Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer nicht daran hindern oder bestrafen, wenn sie diese Freistellung in Anspruch nehmen.
Das Gesetz gilt für Arbeitgeber mit 25 oder mehr Mitarbeitern.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_7489
Sponsor: Rep. Cartwright, Matt [D-PA-8]
Startdatum: 2022-04-11