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Insolvenzänderungen: Höhere Schuldengrenzen für Privatpersonen und Unternehmen

Dieses Gesetz erhöht die Schuldengrenzen für Privatpersonen, die Insolvenz nach Kapitel 13 beantragen. Es erhöht auch die Schuldenschwelle für kleine Unternehmen in der Insolvenz. Einige Änderungen gelten rückwirkend für Fälle, die am oder nach dem 27. März 2020 begonnen wurden.
Wichtige Punkte
Privatpersonen mit regelmäßigem Einkommen können Insolvenz nach Kapitel 13 beantragen, wenn ihre nicht bedingten, liquidierten Schulden weniger als 2.750.000 US-Dollar betragen.
Ein Schuldner, der geschäftliche Aktivitäten ausübt, kann sich für Unterkapitel V von Kapitel 11 qualifizieren, wenn die Gesamtschulden 7.500.000 US-Dollar nicht überschreiten.
Änderungen bezüglich der Schuldengrenzen für kleine Unternehmen gelten für Insolvenzfälle, die am oder nach dem 27. März 2020 begonnen wurden und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch anhängig sind.
Das Gesetz enthält technische Korrekturen und Änderungen an den Aufgaben des Treuhänders und den Bestätigungsverfahren für Pläne.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_7494
Sponsor: Rep. Neguse, Joe [D-CO-2]
Startdatum: 2022-04-11