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Keine Steuererleichterungen für Abtreibungsreisen oder Geschlechtsumwandlungskosten von Kindern

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, Unternehmen daran zu hindern, Ausgaben für Mitarbeiterreisen zur Abtreibung oder für Geschlechtsumwandlungsverfahren für ihre minderjährigen Kinder von der Steuer abzusetzen. Dies bedeutet, dass Unternehmen diese Ausgaben nicht als Betriebskosten behandeln könnten, was ihre Entscheidungen bezüglich des Angebots solcher Leistungen an Mitarbeiter beeinflussen könnte.
Wichtige Punkte
Unternehmen können Reisekosten von Mitarbeitern für Abtreibungen nicht mehr von der Steuer absetzen.
Unternehmen können Kosten für Geschlechtsumwandlungsverfahren für minderjährige Kinder von Mitarbeitern nicht mehr von der Steuer absetzen.
Die Änderungen gelten für Ausgaben, die nach Inkrafttreten des Gesetzes anfallen.
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gavel
Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_7684
Sponsor: Rep. Mast, Brian J. [R-FL-18]
Startdatum: 2022-05-06