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Grenzen für die Anrechnung von Kleinunternehmerverträgen durch Bundesbehörden

Dieses Gesetz führt neue Regeln ein, wie Regierungsbehörden Verträge mit Kleinunternehmen auf ihre Ziele anrechnen können. Ziel ist es, sicherzustellen, dass mehr Kleinunternehmen tatsächlich von diesen Verträgen profitieren und nicht nur statistisch "doppelt gezählt" werden. Bürger können mehr Transparenz bei den Staatsausgaben für Kleinunternehmen erwarten.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden dürfen denselben Kleinunternehmervertrag maximal zweimal auf ihre Ziele anrechnen.
Die erste Anrechnung muss dem allgemeinen Ziel der Auftragsvergabe an Kleinunternehmen dienen.
Die zweite Anrechnung kann spezifischen Zielen dienen, z.B. für Unternehmen im Besitz von Veteranen oder Frauen, wenn der Vertrag für diese vorgesehen war.
Wenn der Vertrag nicht für eine bestimmte Gruppe vorgesehen war, kann die zweite Anrechnung für jedes anwendbare Ziel verwendet werden.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_7685
Sponsor: Rep. Meuser, Daniel [R-PA-9]
Startdatum: 2022-05-06