Krankenversicherung: Obligatorische Deckung für kraniofaziale Geburtsfehler
Dieses Gesetz schreibt vor, dass Krankenversicherungen die Diagnose und Behandlung von kraniofazialen, oralen oder maxillofazialen angeborenen Anomalien abdecken müssen. Dies bedeutet, dass Personen mit solchen Erkrankungen Zugang zu notwendigen Behandlungen, einschließlich zahnärztlicher und kieferorthopädischer Unterstützung, erhalten, die darauf abzielen, die Funktion oder das Aussehen zu verbessern, ohne Angst vor einer Ablehnung durch ihre Versicherung haben zu müssen.
Wichtige Punkte
Krankenversicherer müssen die Diagnose und Behandlung von kraniofazialen, oralen oder maxillofazialen Geburtsfehlern abdecken.
Die Deckung umfasst medizinisch notwendige Leistungen zur Verbesserung der Funktion oder Wiederherstellung eines normalen Aussehens, einschließlich zahnärztlicher, kieferorthopädischer und prothetischer Unterstützung.
Kostenbeteiligungen und Deckungsgrenzen für diese Behandlungen dürfen nicht restriktiver sein als für andere medizinische Leistungen.
Das Gesetz schließt Schönheitsoperationen aus, die ausschließlich zur Verbesserung des Aussehens oder des Selbstwertgefühls durchgeführt werden und nicht mit einem Geburtsfehler zusammenhängen.
Krankenversicherungen müssen ihre Versicherten über diese neuen Deckungsbedingungen informieren.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_7702
Sponsor: Rep. Dunn, Neal P. [R-FL-2]
Startdatum: 2022-05-10