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Verbesserter Schutz für Studienkreditnehmer: Datenzugang und Aufsicht

Dieses Gesetz zielt darauf ab, den Schutz von Studienkreditnehmern zu stärken, indem sichergestellt wird, dass das Bureau of Consumer Financial Protection (CFPB) auf Anfrage Zugang zu Daten des Bildungsministeriums erhält. Dies ermöglicht dem CFPB eine bessere Marktüberwachung, und das Gesetz schreibt zudem vor, ausreichendes Personal für diese Aufgaben sicherzustellen.
Wichtige Punkte
Das Bildungsministerium muss Daten zu Studienkrediten auf Anfrage des Direktors oder Ombudsmanns an das Bureau of Consumer Financial Protection (CFPB) übermitteln.
Der Minister darf keine Verträge mit Kreditdienstleistern abschließen, es sei denn, diese stimmen der Weitergabe von Informationen an das CFPB zu.
Der Direktor des CFPB muss sicherstellen, dass die Aufsichts- und Vollzugseinheiten mit ausreichendem Personal ausgestattet sind.
Bestehende Absichtserklärungen (MOUs) zwischen dem CFPB und dem Bildungsministerium zum Informationsaustausch müssen in Kraft bleiben und dürfen nur zur Verbesserung der Koordination geändert werden.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_7729
Sponsor: Rep. Porter, Katie [D-CA-45]
Startdatum: 2022-05-11