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Einfachere Stimmabgabe: Sichere Wahlurnen für Briefwahlunterlagen

Dieses neue Gesetz soll die Abgabe von Briefwahlunterlagen bei Bundeswahlen erleichtern. Es schreibt die Bereitstellung sicherer Wahlurnen für abgegebene Briefwahlunterlagen in jedem Landkreis vor, die 45 Tage vor der Wahl verfügbar sind. Dies soll die Zugänglichkeit und Bequemlichkeit für alle Bürger, einschließlich Menschen mit Behinderungen und Sprachbarrieren, verbessern.
Wichtige Punkte
Sichere, deutlich gekennzeichnete Wahlurnen für abgegebene Briefwahlunterlagen werden in jedem Landkreis bereitgestellt.
Die Wahlurnen sind 45 Tage vor den Bundeswahlen bis zur Schließung der Wahllokale verfügbar.
Die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkten Englischkenntnissen wird gewährleistet.
Die Anzahl der Wahlurnen hängt von der Anzahl der registrierten Wähler in einem Landkreis ab, mindestens jedoch eine.
Die Standorte der Wahlurnen werden so gewählt, dass sie für alle zugänglich sind, einschließlich ländlicher Gemeinden und Stammesgebiete, unter Berücksichtigung des öffentlichen Nahverkehrs.
Informationen zu den Gültigkeitsanforderungen der Stimmzettel werden an jeder Wahlurne angebracht.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_776
Sponsor: Rep. Scanlon, Mary Gay [D-PA-5]
Startdatum: 2021-02-03