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Sichere Daten und Datenschutz für digitale COVID-19 Kontaktverfolgung

Dieses Gesetz zielt darauf ab, staatliche und lokale Gesundheitsbehörden bei der Entwicklung digitaler Kontaktverfolgungsprogramme für COVID-19 zu unterstützen. Wesentliche Punkte sind die Gewährleistung der freiwilligen Teilnahme, der Schutz personenbezogener Daten und das Verbot der Nutzung dieser Daten für strafrechtliche oder Einwanderungszwecke. Dies gibt den Bürgern mehr Sicherheit, da ihre Privatsphäre geschützt ist und Daten ausschließlich für gesundheitliche Zwecke verwendet werden.
Wichtige Punkte
Freiwillige Teilnahme: Die Nutzung der Kontaktverfolgungstechnologie ist vollständig freiwillig und erfordert die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers. Sie darf keine Bedingung für den Erhalt staatlicher Leistungen oder eine Anstellung sein.
Datenschutz: Gesammelte Daten sind auf das notwendige Minimum beschränkt, verschlüsselt und müssen 30 Tage nach dem Ende der COVID-19-Notstandserklärung gelöscht oder anonymisiert werden. Daten dürfen nicht für strafrechtliche, einwanderungsbezogene oder gerichtliche Zwecke verwendet werden.
Unabhängige Sicherheitsbewertungen: Förderempfangende Behörden müssen unabhängige Sicherheitsbewertungen der digitalen Kontaktverfolgungssysteme durchführen, um den Schutz der Bürgerdaten zu gewährleisten.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_778
Sponsor: Rep. Speier, Jackie [D-CA-14]
Startdatum: 2021-02-03