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Schutz von Unternehmen vor COVID-19-Klagen: Neue Gerichtsregeln.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Unternehmen vor COVID-19-bezogenen Klagen zu schützen. Es führt neue Regeln für Gerichte ein, die Geschworene anweisen müssen, dass die bloße Eröffnung eines Unternehmens kein Grund für die Feststellung von Fahrlässigkeit bei der Übertragung von COVID-19 ist. Dies bedeutet, dass Bürger mehr als nur die Offenheit eines Unternehmens nachweisen müssen, um wegen einer COVID-19-Infektion zu klagen.
Wichtige Punkte
Bundesgerichte müssen Geschworene anweisen, dass die Eröffnung eines Unternehmens im COVID-19-Kontext nicht automatisch als Fahrlässigkeit gilt.
Personen, die ein Unternehmen wegen COVID-19-Fahrlässigkeit verklagen, müssen nachweisen, dass das Unternehmen unangemessen gehandelt hat, nicht nur, dass es geöffnet war.
Das Gesetz soll die Anzahl "leichtfertiger" Klagen gegen Unternehmen im Zusammenhang mit der Pandemie reduzieren.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_7794
Sponsor: Rep. Biggs, Andy [R-AZ-5]
Startdatum: 2022-05-17