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Gesetz zur Sicherheit von Polizeibeamten: Kauf von Dienstwaffen.

Dieses Gesetz erlaubt aktuellen und ehemaligen Polizeibeamten, ihre Dienstwaffen nach Beendigung ihres Dienstes zu kaufen. Dies soll ihnen ein zusätzliches Sicherheitsmittel bieten. Der Verkauf ist nur nach einer Hintergrundüberprüfung möglich, um sicherzustellen, dass die Waffe nicht in die falschen Hände gerät.
Wichtige Punkte
Beamte können ihre Dienstwaffen nach dem Ausscheiden aus dem Dienst kaufen, es sei denn, sie wurden wegen Fehlverhaltens entlassen.
Jeder Kauf erfordert eine Überprüfung des Vorstrafenregisters, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
Die Waffe muss funktionsfähig sein und wäre sonst zerstört worden; der Verkauf erfolgt zum fairen Marktwert.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_7804
Sponsor: Rep. Moolenaar, John R. [R-MI-4]
Startdatum: 2022-05-17