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Verbot von Fötusresten in öffentlichen Wassersystemen

Dieses neue Gesetz verbietet die Entsorgung von Fötusresten in öffentlichen Wassersystemen. Es zielt darauf ab, die Entsorgung von medizinischem Abfall aus Abtreibungen zu regeln und betrifft die Praktiken medizinischer Einrichtungen. Bürger sind für Verstöße gegen diese Regeln nicht haftbar.
Wichtige Punkte
Verbietet das Einleiten von Fötusresten und anderem abtreibungsbezogenem medizinischem Abfall in öffentliche Wassersysteme.
Verstöße durch Abtreibungsanbieter können mit Geldstrafen, bis zu 5 Jahren Gefängnis oder beidem geahndet werden.
Personen, an denen eine Abtreibung vorgenommen wurde, sind für damit verbundene Verstöße nicht haftbar.
Das Gesetz hebt bestehende staatliche oder lokale Verbote dieser Praxis nicht auf.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_7816
Sponsor: Rep. Banks, Jim [R-IN-3]
Startdatum: 2022-05-18