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PPP-Darlehenserlass für Ingenieurdienstleistungen

Dieses Gesetz stellt sicher, dass Ingenieurbüros, die Darlehen aus dem Paycheck Protection Program (PPP) für Lohnkosten erhalten haben, keine Kostensenkungen oder Rückerstattungen im Rahmen staatlicher Transportverträge befürchten müssen. Das bedeutet, dass PPP-Mittel, die für Löhne verwendet wurden, nicht als Einsparungen angesehen werden, die Zahlungen für Ingenieurdienstleistungen in Straßen- und öffentlichen Verkehrsprojekten mindern könnten. Die Bestimmungen dieses Gesetzes treten am 30. Juni 2025 außer Kraft.
Wichtige Punkte
Ingenieurbüros müssen PPP-Darlehensbeträge für Lohnkosten nicht unter Transportverträgen zurückerstatten.
PPP-Mittel für Löhne reduzieren nicht die Zahlungen für Ingenieurdienstleistungen in Transportprojekten.
Diese Bestimmungen sind befristet und laufen am 30. Juni 2025 aus.
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Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_7838
Sponsor: Rep. Brown, Anthony G. [D-MD-4]
Startdatum: 2022-05-19