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Verbot von ESG-Investitionen im Sparplan für Bundesbedienstete

Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, Investmentfonds innerhalb des Thrift Savings Plan (TSP) für Bundesbedienstete zu verbieten, die ihre Anlageentscheidungen hauptsächlich auf Umwelt-, Sozial- oder Governance-Kriterien (ESG) stützen. Das bedeutet, dass Ihre Altersvorsorge im TSP nicht in Fonds investiert werden kann, die diese Kriterien fördern, es sei denn, sie maximieren auch die finanziellen Erträge. Wenn Sie derzeit solche Investitionen haben, werden diese automatisch in andere Fonds umgeschichtet, es sei denn, Sie entscheiden sich anders.
Wichtige Punkte
Einschränkung der Auswahl an Investmentfonds im Thrift Savings Plan (TSP) für Bundesbedienstete.
Verbot von Investitionen in Fonds, die Umwelt-, Sozial- oder Governance-Kriterien (ESG) über die Maximierung finanzieller Erträge stellen.
Bestehende ESG-Investitionen werden automatisch in andere Fonds umgeschichtet, es sei denn, der Mitarbeiter trifft eine andere Wahl.
Beeinflusst die Verwaltung der Altersvorsorge von Bundesbediensteten.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_7896
Sponsor: Rep. Roy, Chip [R-TX-21]
Startdatum: 2022-05-27