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Erweiterte Meldepflicht für Mehrfachverkäufe von Schusswaffen

Neue Vorschriften verlangen von Waffenhändlern, den Verkauf von zwei oder mehr Schusswaffen jeglicher Art an dieselbe nicht lizenzierte Person innerhalb von fünf Werktagen zu melden. Dies soll die Transparenz bei Waffengeschäften erhöhen und könnte die Überwachung des Waffenhandels beeinflussen.
Wichtige Punkte
Bisher galt die Meldepflicht nur für Pistolen und Revolver; jetzt umfasst sie alle Arten von Schusswaffen.
Waffenhändler müssen den Verkauf von zwei oder mehr Schusswaffen an dieselbe Person innerhalb kurzer Zeit melden.
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Drucknummer: 117_HR_7904
Sponsor: Rep. Torres, Norma J. [D-CA-35]
Startdatum: 2022-05-27