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Einfacherer Zugang zur Krankenversicherung für Kinder nach Scheidung

Neue Regeln sollen den Zugang zu Gesundheitsleistungen für Kinder geschiedener Eltern erleichtern. Sie ermöglichen es dem sorgeberechtigten Elternteil, die Krankenversicherung des Kindes direkt zu verwalten, ohne die Zustimmung des anderen Elternteils einholen zu müssen. Diese Änderungen gelten für Gruppenpläne, individuelle Krankenversicherungen und Programme für Bundesbedienstete.
Wichtige Punkte
Der sorgeberechtigte Elternteil erhält vom Versicherer die notwendigen Informationen zur Krankenversicherung des Kindes.
Der sorgeberechtigte Elternteil kann Leistungsanträge direkt einreichen, ohne die Zustimmung des anderen Elternteils.
Zahlungen für Gesundheitsleistungen erfolgen direkt an den sorgeberechtigten Elternteil oder den Leistungserbringer.
Die Änderungen gelten für Gruppen-, Einzel- und Bundesbediensteten-Gesundheitsprogramme, wirksam ab dem 1. Januar 2022.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_7922
Sponsor: Del. Norton, Eleanor Holmes [D-DC-At Large]
Startdatum: 2022-05-31