arrow_back Zurück zur App

Mehr Bürgereinfluss bei der Neueinteilung von Wahlbezirken

Neue Regeln sollen Bürgern mehr Mitspracherecht bei der Festlegung von Kongresswahlbezirken geben. Dies bedeutet, dass Gemeinschaften mit gemeinsamen Interessen die Möglichkeit haben werden, ihre Meinungen bei öffentlichen Anhörungen zu äußern, was zu einer gerechteren Vertretung im Kongress führen könnte. Diese Änderungen treten ab der Volkszählung 2030 in Kraft.
Wichtige Punkte
Obligatorische öffentliche Anhörungen: Stellen, die Wahlbezirke festlegen, müssen öffentliche Anhörungen abhalten, bei denen Bürger ihre Ansichten äußern können.
Zugänglichkeit der Anhörungen: Anhörungen werden online und an Orten in der Nähe von Gemeinschaften verfügbar sein, um die Teilnahme zu erleichtern.
Recht auf Meinungsäußerung: Mitglieder von Interessengemeinschaften (z.B. Landkreise, Gemeinden, Stammesgebiete) erhalten eine sinnvolle Gelegenheit, ihre Ansichten darzulegen.
Durchsetzungsrechte: Bürger, deren Rechte verletzt werden, können rechtliche Schritte vor Gericht einleiten.
Inkrafttreten: Die Bestimmungen gelten für die Neueinteilung der Wahlbezirke nach der Volkszählung 2030.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_7948
Sponsor: Rep. Torres, Ritchie [D-NY-15]
Startdatum: 2022-06-03