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Schulsicherheit: COVID-19-Gelder für den Schutz von Schülern und Personal

Dieses Gesetz erlaubt die Verwendung nicht ausgegebener COVID-19-Hilfsgelder für Maßnahmen zur Schulssicherheit. Das bedeutet, Schulen können diese Gelder nun für Gewaltpräventionsstrategien nutzen, einschließlich Metalldetektoren, anonymen Meldesystemen, Schulungen für Personal und Schüler sowie zur Verstärkung der Gebäudeinfrastruktur. Ziel ist es, die Sicherheit von Kindern und Mitarbeitern in Bildungseinrichtungen zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Unbenutzte COVID-19-Gelder können für die Schulsicherheit umgewidmet werden, unabhängig von der Pandemie.
Gelder können für Metalldetektoren, Notrufsysteme, Gewaltpräventionstrainings und die Verstärkung von Türen/Fenstern verwendet werden.
Die Einstellung bewaffneter Schulbeamter, wie pensionierte Polizisten oder Militärveteranen, ist erlaubt.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_7979
Sponsor: Rep. Miller-Meeks, Mariannette [R-IA-2]
Startdatum: 2022-06-08