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Bezahlter Familien- und Krankenurlaub: Neue Unterstützung für Arbeitnehmer

Das Gesetz führt ein bundesweites Programm für bezahlten Familien- und Krankenurlaub ein, das es Arbeitnehmern ermöglicht, finanzielle Leistungen zu erhalten, während sie sich um sich selbst oder ihre Angehörigen kümmern. Ziel des Programms ist es, finanzielle Stabilität in schwierigen Lebenssituationen wie schwerer Krankheit, Geburt eines Kindes oder Pflege eines kranken Familienmitglieds zu gewährleisten, ohne Einkommensverluste befürchten zu müssen.
Wichtige Punkte
Schafft einen bundesweiten Treuhandfonds für Familien- und Krankenversicherungsleistungen, finanziert durch neue Beiträge von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Selbstständigen.
Richtet ein Amt für bezahlten Familien- und Krankenurlaub innerhalb der Sozialversicherungsverwaltung ein, das für die Verwaltung des Programms und die Auszahlung der Leistungen zuständig ist.
Ermöglicht Arbeitnehmern, Leistungen bei eigener schwerer Krankheit, Pflege eines kranken Familienmitglieds oder Geburt/Adoption eines Kindes zu beantragen, mit bis zu 60 Tagen Leistungen pro Jahr.
Definiert die Höhe der Leistungen basierend auf früheren Einkommen, mit festgelegten Mindest- und Höchstbeträgen, die jährlichen Anpassungen unterliegen.
Bietet Schutz vor Diskriminierung und Kündigung wegen Beantragung oder Inanspruchnahme von Urlaub, mit der Möglichkeit, Schadensersatz vor Gericht zu fordern.
Führt neue, geringe Beiträge zur Familien- und Krankenversicherung ein, die 0,2 % für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie 0,4 % für Selbstständige betragen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_804
Sponsor: Rep. DeLauro, Rosa L. [D-CT-3]
Startdatum: 2021-02-04