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Keine Verjährungsfrist mehr für Klagen von Opfern sexuellen Kindesmissbrauchs.

Dieses neue Gesetz beseitigt die zeitlichen Beschränkungen für Zivilklagen von Personen, die als Kinder Opfer sexuellen Missbrauchs wurden. Das bedeutet, dass Opfer unabhängig davon, wie viele Jahre seit dem Vorfall vergangen sind, vor Gericht Gerechtigkeit suchen können. Die Änderungen gelten für Fälle, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes noch nicht verjährt waren, sowie für alle zukünftigen Fälle.
Wichtige Punkte
Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs können nun Zivilklagen ohne zeitliche Begrenzung einreichen.
Das Gesetz gilt für Fälle, die vor seinem Inkrafttreten noch nicht verjährt waren, und für alle zukünftigen Fälle.
Ziel ist es, Opfern größere Möglichkeiten zur Suche nach Gerechtigkeit zu geben.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_8061
Sponsor: Rep. Ross, Deborah K. [D-NC-2]
Startdatum: 2022-06-14