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Internetzugang für Familien im Sozialwohnungsbau: Neue Nebenkostenregelungen

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Kosten für Hochgeschwindigkeitsinternet in die Nebenkostenpauschalen für Familien in Sozialwohnungen aufzunehmen. Dies soll Familien mit Kindern, die Anspruch auf kostenlose oder ermäßigte Schulmahlzeiten haben, den Zugang zum Internet erleichtern und so ihre Bildung und ihr tägliches Leben unterstützen. Internetanbieter müssen Tools zur Blockierung unangemessener Inhalte für Minderjährige bereitstellen.
Wichtige Punkte
Kosten für Hochgeschwindigkeitsinternet, einschließlich Ausrüstung und Installation, werden in die Nebenkostenpauschalen für berechtigte Familien im Sozialwohnungsbau aufgenommen.
Die Internetpauschale darf den niedrigsten verfügbaren lokalen Preis nicht überschreiten und deckt keine Kabelfernseh- oder Telefondienste ab.
Familien mit Kindern, die Anspruch auf kostenlose oder ermäßigte Schulmahlzeiten haben, qualifizieren sich für diese Leistung.
Internetanbieter müssen Technologien zur Blockierung von Inhalten anbieten, die für Minderjährige ungeeignet sind.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_8077
Sponsor: Rep. Foster, Bill [D-IL-11]
Startdatum: 2022-06-15