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Begrenzung indirekter Kosten bei Bundesforschungszuschüssen für Universitäten

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Höhe der indirekten Kosten zu begrenzen, die Universitäten bei Bundesforschungszuschüssen berechnen können. Dies soll sicherstellen, dass mehr öffentliche Gelder direkt in die Forschung fließen und nicht in die Verwaltung. Bürger könnten dies durch eine effizientere Nutzung der Wissenschaftsförderung spüren.
Wichtige Punkte
Universitäten dürfen bei Bundesforschungszuschüssen keine höheren indirekten Kosten berechnen als bei privaten Forschungszuschüssen.
Das Office of Management and Budget wird jährlich den durchschnittlichen indirekten Kostensatz für private Forschungszuschüsse festlegen.
Eine Studie wird durchgeführt, um zu bewerten, wie Bundes- und private Forschungszuschüsse Verwaltungskosten, einschließlich derer für Vielfalt und Inklusion, decken.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_8095
Sponsor: Rep. Cline, Ben [R-VA-6]
Startdatum: 2022-06-16