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Ende der Geheimhaltungsklauseln bei sexuellen Übergriffen und Belästigungen

Dieses Gesetz verhindert die Durchsetzung von Geheimhaltungs- und Verunglimpfungsklauseln in Verträgen, die vor einem Streitfall abgeschlossen wurden, wenn diese sexuelle Übergriffe oder Belästigungen betreffen. Dies bedeutet, dass Betroffene frei über ihre Erfahrungen sprechen können, um Missbrauch zu bekämpfen und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern.
Wichtige Punkte
Personen, die sexuelle Übergriffe oder Belästigungen erlebt haben, können nun frei über ihre Erfahrungen sprechen, auch wenn sie zuvor Vertraulichkeitsvereinbarungen unterzeichnet haben.
Unternehmen und andere Einrichtungen können Geheimhaltungsklauseln nicht mehr verwenden, um Opfer oder Zeugen sexueller Übergriffe und Belästigungen zum Schweigen zu bringen.
Das Gesetz zielt darauf ab, die Transparenz und Rechenschaftspflicht in Fällen sexueller Übergriffe und Belästigungen zu erhöhen, was zu sichereren Arbeitsplätzen und Gemeinschaften führen kann.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_8227
Sponsor: Rep. Frankel, Lois [D-FL-21]
Startdatum: 2022-06-24