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Gleiche Versicherungsdeckung für Telemedizin bei psychischer Gesundheit und Sucht

Dieses Gesetz stellt sicher, dass Versicherungen telemedizinische Leistungen für psychische Gesundheit und Suchterkrankungen genauso abdecken müssen wie persönliche Behandlungen. Bürger müssen sich somit keine Sorgen über schlechtere Versicherungsbedingungen oder höhere Kosten machen, wenn sie Fernbehandlungen in Anspruch nehmen.
Wichtige Punkte
Krankenversicherungen müssen telemedizinische Leistungen für psychische Gesundheit und Sucht gleichwertig zu persönlichen Behandlungen abdecken.
Bürger erhalten gleichen Zugang zu psychologischer Fernbetreuung und Suchtbehandlung, ohne zusätzliche finanzielle oder administrative Hürden.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_8229
Sponsor: Rep. Manning, Kathy E. [D-NC-6]
Startdatum: 2022-06-24